AGB HK-Immobilienmanagement für Handel und Gewerbe

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder / und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient,sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ zugrunde legen,so geschieht dies in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrungdes gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten, mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufes.Die Geschäftsleitung unseres Hauses ist jederzeit gerne bereit, jedem Auftraggeber evtl. gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen.

Gebühren

An Maklerprovision zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sind zu zahlen bei Vertragsabschluß:

1. Bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, berechnet vom Vertragswert vom Verkäufer wie auch vom Käufer je 3%.

2. Bei An- und Verkauf von Grundbesitz, berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis, d. h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen vom Käufer 5%.

3. Erbbaurecht vom Grundstückswert vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten je 3%.

4. Vorkaufsrecht,berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks (zahlbar vom Berechtigten) 1%.

5. Bei Vermietung und Verpachtung vom Mieter/Pächter

a) bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer 2 Brutto-Monatsmieten als Mindestgebühr.

b) bei Vertragsdauer von über 5 Jahren 3 % des auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages entfallenden Brutto-Mietzinses, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Brutto-Mietsumme, mindestens jedoch 2 Brutto-Monatsmieten.

c) bei weiterer Dauer durch Optionsrecht3% des auf die mögliche Gesamt-Vertragsdauer entfallenden Brutto-Mietzinses, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Brutto-Mietsumme.

d) bei Vormietrechtzusätzlich 1 Brutto-Monatsmiete.

§ 1

a) Die Maklerprovision ist verdient,sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.

b) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischtoder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

c) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, daß der Abschluß des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt,sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.

d) Sofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

e) Das Angebot ist nicht für Dritte bestimmt. Sollte es weitergegeben werden, so haftet der Auftraggeber in voller Höhe der zu erlangenden Provision.

§ 2

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß.Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

§ 3

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein,so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterläßt,haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen.

Der Ersatz für den Zeitaufwand bemißt sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

§ 4

Wir haben Anspruch auf Maklerprovision,wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle desursprünglichen bezweckten Geschäfts tritt, z. B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung oder Ausübung eines Vorrechtes.

§ 5

Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfteund sind vor Vertragsschluß selbst zu überprüfen; sie sind freibleibend und unverbindlich.Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

§ 6

a) Abweichungen von unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

b) Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam

so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht

c) An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungentreten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

d) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kassel.